Freistellungsbescheid vom 08.11.2019
Wir sind wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen- und pflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 08.11.2019 des Finanzamtes Bad Homburg v. d. H., St. Nr. 03 250 6807 7 für die Jahre 2016 bis 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne der Anlage 1- zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer – Durchführungsverordnung – Abschnitt A Nr. 1 verwendet wird.
Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Beiträge werden bei Nennung der vollständigen Adresse gerne übersandt.
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